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   LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 19 AS 13/11 B   

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https://dejure.org/2011,11858
LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 19 AS 13/11 B (https://dejure.org/2011,11858)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.01.2011 - L 19 AS 13/11 B (https://dejure.org/2011,11858)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - L 19 AS 13/11 B (https://dejure.org/2011,11858)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R

    Kostenerstattung im Vorverfahren - Bescheide Gegenstand eines früheren Verfahrens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 19 AS 13/11
    Erfolgreich ist ein Widerspruch, wenn auf ihn hin der angefochtene Bescheid ganz oder teilweise aufgehoben wird (Urteil des BSG vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R -) bzw. dem Widerspruch durch Zuerkennung eines weiteren oder eines erweiterten "Rechtes" abgeholfen wird (Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 63 Rn. 19).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 19 AS 159/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Erfolgreich ist nach soweit ersichtlich völlig einheitlicher Rechtsprechung aller Obergerichte ein Widerspruch, wenn auf ihn hin der angefochtene Bescheid ganz oder teilweise aufgehoben wird (Urteil des BSG vom 18.12.2001 - B 12 KR 42/00 R -) bzw. dem Widerspruch durch Zuerkennung eines weiteren oder eines erweiterten "Rechtes" abgeholfen wird (z.B. Beschluss des Senats vom 19.01.2011 - L 19 AS 13/11 B; Roos in von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 63 Rn 19).
  • LSG Thüringen, 25.05.2011 - L 9 AS 389/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Erstattungsfähigkeit der Kosten des

    Erfolgreich ist ein Widerspruch, wenn auf ihn hin der angefochtene Bescheid ganz oder teilweise aufgehoben wird und die Behörde damit dem Widerspruch ganz oder teilweise stattgibt (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts vom 21. Juli 1992, Az.: 4 RA 20/91, und vom 18. Dezember 2001, Az.: B 12 KR 42/00 R; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Januar 1983, Az.: 8 C 80/80: erfolgreich ist ein Widerspruch für den Fall einer "stattgebenden Entscheidung"; einzig auf das Stattgeben kommt es an.) oder wenn dem Widerspruch durch Zuerkennung eines erweiterten "Rechtes" abgeholfen wird (Landessozialgericht - LSG - für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Januar 2011, Az.: L 19 AS 13/11 B).
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